Wirtschaftsstrafrecht / Straftaten gegen das Vermögen
Eine amtliche Definition des Begriffs „Wirtschaftsstrafrecht“ existiert nicht. Zum Wirtschaftsstrafrecht zählen alle Straftatbestände die eine Verbindung zum Wirtschaftsleben aufweisen, wie z.B. Untreue (§ 266 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Korruptionsdelikte…