Verwaltungsrecht/öffentliches Recht
Das Verwaltungsrecht bildet einen wesentlichen Teil des öffentlichen Rechts. Als öffentliches Recht wird der Teil der Rechtsordnung bezeichnet, der sich mit dem Verhältnis zwischen sogenannten Trägern öffentlicher Gewalt und Privat-rechts¬Subjekten befasst. Damit sind auf der einen Seite Staat und Kommunen und auf der anderen Seite vor allem Bürger und Unternehmen gemeint. Das Verwaltungsrecht regelt damit die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger.
Die Behörden bedienen sich hierbei i.d.R. eines Verwaltungsaktes. Häufig stellen sich diese nach Prüfung durch einen Anwalt als fehlerhaft heraus. Gerne prüfen wir für Sie die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens gegen einen Bescheid.
Dies gilt selbstverständlich nicht nur, wenn Sie als Bürger betroffen sind, sondern auch, wenn Sie als Kommune oder sonstige Behörde entsprechende Unterstützung bei Ihrer Tätigkeit benötigen.
Wir beraten und vertreten Sie hierbei außergerichtlich und gerichtlich in einer Vielzahl von Teilbereichen des Verwaltungsrechts. Unter anderem im:
Beamtenrecht
- Ernennungsfälle
- Beförderungen
- Bewerbungsverfahrensanspruch/Konkurrentenklage
- Besoldung
- Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung
- dienstliche Beurteilungen
- Versetzung, Abordnung und Umsetzung
- Disziplinarrecht
Ausländerrecht & Asylrecht
- Abschiebung
- Aufenthaltsgenehmigung
- Arbeitsgenehmigung
- Ausweisung
- Familiennachzug
- Staatsangehörigkeitsrecht
- Erfolgsaussichten Asylantrag
Gewerberecht
- Gewerbeerlaubnis
- Zuverlässigkeit
- Gewerbeuntersagung
Gaststättenrecht
- Erlaubnis
- Versagungsgründe
- Auflagen
Kontaktieren Sie uns für ein Erstberatungsgespräch
Telefon: 07732 – 8023456 | Email: info@rechtsanwaelte-radolfzell.de

Ihre Ansprechpartnerin in Sachen Verwaltungsrecht
Rechtsanwältin Franziska Giner
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