Familienrecht

Im Familienrecht gilt es für teils hochemotionale Themen wie das Sorge- oder Umgangsrecht, aber auch für wirtschaftlich existenzielle Themen wie Unterhalt oder Zugewinn nachhaltig sinnvolle Lösungen zu entwickeln und Ihre Interessen außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen. Es ist immer sinnvoll, zeitnah eine Beratung in Anspruch zu nehmen, damit auf Augenhöhe verhandelt werden kann und keine teuren Fehlentscheidungen getroffen werden. Eskalationen können so teilweise verhindert werden.

Viele Themenbereiche gehen hier ineinander über, man verliert schnell den Überblick, denn die eigene Recherche in Internetforen führt oft zu noch größerer Verunsicherung. Im Rahmen einer Beratung klären wir deswegen zunächst Ihre individuelle Lebenssituation und welche Themen Priorität haben. So können Sie sich auf die Themen konzentrieren, die neben den rechtlichen Angelegenheiten in einer Trennungssituation wichtig sind.

Besonders wertvoll ist im Bereich des Familienrechts eine gute Vorsorge, zum Beispiel in Form eines individuellen Ehevertrages, den man allerdings den sich ändernden Lebensverhältnissen von Zeit zu Zeit anpassen sollte. Auf diese Weise kann allen Beteiligten viel Geld, Zeit und Nerven gespart werden.

Mit über 10-jähriger Erfahrung berät Sie Rechtsanwältin und Fachanwältin im Familienrecht Kerstin Bilidt zu den folgenden Themen:

Sich darüber Gedanken zu machen, wie man für den Fall des Scheiterns der Ehe finanziell auseinandergeht, mögen einige weiterhin als unromantisch einschätzen und damit kategorisch ablehnen. Ob man damit für sich persönlich die beste Vorsorge betreibt, wenn es doch zu einer Trennung kommt, ist allerdings fraglich.

Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung hat statistisch erhoben, dass Ehen in den ersten Jahren nach der Heirat einem besonders hohen Scheidungsrisiko unterliegen. Am häufigsten werden Ehen nach 5-9 Jahren geschieden.  Weiterhin ist zusätzlich ein Trend zur Verschiebung der Eheschließungen in ein immer höheres Alter zu erkennen

Auch für den Fall, dass die Ehe durch den Tod eines Ehegatten beendet wird, wirken sich die gesetzlichen Scheidungsfolgen aus. Das bedeutet, dass es etliche Gründe dafür geben kann, einen Ehevertrag zu schließen. Hier nur einige relevante Konstellationen:

  • Es sind bereits vor Eheschließung Vermögenswerte vorhanden, die in die Ehe eingebracht werden und geschützt werden sollen oder es gibt große Einkommensunterschiede
  • Ein Ehepartner ist Unternehmer oder Freiberufler und will die Existenz seiner Selbständigkeit schützen
  • Ein Partner bringt bereits Kinder in die Ehe ein, die im Erbfall nicht weniger erhalten sollen, als der neue Ehepartner
  • ein Ehepartner plant, für die Erziehung der Kinder sein berufliches Vorankommen zurückzustellen und möchte dies finanziell kompensiert wissen
  • finanziell unabhängige Doppelverdiener wollen beim Auseinandergehen keine gegenseitigen Ansprüche haben

Die Lebensformen der Eheleute sind wahnsinnig vielfältig- ohne Ehevertrag müssen sich aber alle gleichermaßen in das Korsett der gesetzlichen Regelungen zu den Trennungs- und Scheidungsfolgen pressen lassen. 

Es lohnt sich deswegen, Ihre ganz individuelle Lebenssituation genau zu betrachten und abzuwägen, ob die gesetzlichen Regelungen passend und ausreichend sind, oder ob an der ein oder anderen Stelle nachjustiert werden sollte. 

Die bereits getroffenen Absprachen reduzieren das Streitpotential, man gewinnt durch einen Ehevertrag eine gewisse Planungssicherheit und kann sich in einer virulenten Trennungsphase mit all den anderen Dingen befassen, die dann ebenfalls wichtig sind. 

Ein Ehevertrag muss im Übrigen nicht bereits vor der Eheschließung erstellt und beurkundet werden. Zu jeder Zeit auch nach der Heirat können Sie tätig werden. Deswegen ist es natürlich auch ratsam, einmal geschlossene Eheverträge von Zeit zu Zeit nochmals anzupassen, wenn sich das Leben anders entwickelt, als man ursprünglich geplant hatte. 

Eine zunehmende Anzahl von Paaren entscheidet sich erst spät oder gar nicht für eine Heirat. 

Gerade in nichtehelichen Beziehungen sollte man sich intensiv damit auseinandersetzen, was gelten soll, wenn es einem Partner gesundheitlich nicht gut geht, ein Partner stirbt oder man sich trennt. 

Denn anders als für Eheleute gibt es im Gesetz kaum Regelungen in Bezug auf nichteheliche Lebensgemeinschaften. 

Ohne Vorsorgevollmachten geraten Sie bereits an Grenzen, wenn ein Partner seine Angelegenheiten vorübergehend nicht regeln kann und Sie Auskünfte von Ärzten brauchen oder auch schlicht Post für den Partner entgegengenommen werden oder ein Vertrag gekündigt werden muss. 

Im Todesfall sind Sie ohne testamentarische Regelungen nicht wechselseitig erbberechtigt.

Wird gemeinsam eine Immobilie angeschafft und die Finanzierung in unterschiedlicher Höhe gestemmt, sollte dringend geregelt werden, wie die Auseinandersetzung erfolgt.

Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, sollten Sie sich folgende Fragen in jedem Fall einmal gestellt haben: Was soll im Falle einer Trennung gelten? Der Unterhalt für gemeinsame Kinder ist gesetzlich geregelt aber wie regeln wir die Unterhaltszahlungen für den betreuenden Elternteil? Wie kompensiere ich fehlende Rentenansparungen? 

Ohne Vertrag gibt es für nichteheliche Lebensgemeinschaften mangels gesetzlicher Regelungen keine ausreichende Absicherung, lassen Sie sich deswegen individuell beraten.

Wenn eine Trennung ansteht oder Sie bereits getrennt voneinander leben, gibt es sehr viele Dinge zu regeln. 

  • Wer bleibt in der bisherigen Ehewohnung?
  • Wie regeln wir die Betreuung der Kinder?
  • Wird Trennungsunterhalt geschuldet und wenn ja, in welcher Höhe und für welche Dauer? Was ist mit dem Unterhalt nach Rechtskraft der Scheidung?
  • Wie werden die Vermögenswerte aufgeteilt und wer bedient künftig die Schulden weiter? 
  • Was passiert mit dem gemeinsamen Haus? 
  • Wie sollen die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften aufgeteilt werden?

Über all diese Fragen können Sie kostenintensiv und in langwierigen Verfahren streiten. Die bessere Alternative stellt eine Vereinbarung dar, die sie jederzeit schließen können. Nach Abschluss einer umfangreichen Scheidungsvereinbarung genügt es, wenn im Scheidungsverfahren ein Ehepartner anwaltlich vertreten ist. Da im besten Fall alle Scheidungsfolgen bereits geklärt sind, ist das Verfahren schlank und damit so günstig und zeitnah wie möglich beendet.

Dabei kann besonders gut auf Ihre individuelle Lebensform und Familienkonstellation eingegangen werden. Eine Einigung wird nur dann erzielt, wenn beide Ehepartner mit der Vereinbarung einverstanden sind. 

In der Scheidungsfolgenvereinbarung sollten möglichst alle wechselseitigen Ansprüche der Ehegatten abschließend geklärt werden. Wenn dies nicht möglich ist, kann aber auch eine Einigung über Teilbereiche sinnvoll sein. Dann sollten sich die Ehegatten jedoch über die verbliebenen offenen Punkte im Klaren sein. 

Wir beraten Sie individuell über alle zu klärenden Rechtsfolgen und erstellen gerne einen Entwurf einer Vereinbarung. 

Egal, ob die Trennung erst geplant, oder bereits wenige Tage, einige Monate oder gar Jahre her ist, es gibt immer einiges zu bedenken und möglicherweise auch zu regeln. 

Zwar muss die Trennung bei keiner amtlichen Stelle förmlich mitgeteilt werden, allerdings wirkt sich das Trennungsdatum nicht nur auf die Frage aus, wann ein Scheidungsantrag gestellt werden kann, sondern auch in Bereichen wie z.B. dem Unterhaltsrecht oder dem Zugewinn aus. Darüber sollten Sie Bescheid wissen.

Außerdem ist es ratsam, sich möglichst unmittelbar nach der Trennung einen Überblick über die Trennungs- und Scheidungsfolgen zu verschaffen, damit man weiß, was (finanziell) auf einen zukommt oder andererseits nicht verpasst, Ansprüche rechtzeitig zu stellen.

Es gilt in einer Trennungssituation stets abzuwägen, welche Punkte dringend angegangen werden müssen und welche Angelegenheiten noch warten können. Treffen Sie keine Entscheidungen, die Sie juristisch nicht überblicken. 

Bei eigenen Recherchen im Internet verliert man häufig den Überblick.  Lassen Sie sich deswegen dazu besser fachlich kompetent von Rechtsanwältin Kerstin Bilidt beraten.

  • Berechnung und Durchsetzung von
    • Unterhaltsansprüchen für
      die Zeit der Trennung als Ehegattenunterhalt
    • den nachehelichen Unterhalt nach der rechtskräftigen Scheidung
    • der Abänderung bestehender Unterhaltstitel
    • der Besprechung des Kindesunterhalt

Kontaktieren Sie uns für ein Erstberatungsgespräch

Telefon: 07732 – 8023456   |   Email: info@rechtsanwaelte-radolfzell.de

Ihre Ansprechpartnerinnen in Sachen Familienrecht:

 Rechtsanwältin Kerstin Bilidt

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Arbeitsrecht