Verkehrsrecht

Wir bieten Ihnen eine umfangreiche Beratung rund um sämtliche Themen des Verkehrsrechts. Mit unserer Erfahrung in sämtlichen verkehrsrechtlichen Themen stehen wir Ihnen motiviert und kompetent zur Seite. Wir gewährleisten Ihnen durch unsere Spezialisierung eine ideale Interessenvertretung, Anspruchsdurchsetzung oder auch Verteidigung.

 

Zu unseren Schwerpunkten gehören u.a. folgende Themen:

Nach Verkehrsunfällen sind Geschädigte mit der Abwicklung eines Schadenfalls häufig und verständlicherweise überfordert, zumal die gegnerischen Haftpflichtversicherer nichts verschenken werden und damit oftmals nicht dasjenige regulieren werden, was den Geschädigten nach einem Schadeneintritt eigentlich zusteht. Verschenken Sie Ihre Schadensersatzansprüche nicht. Gerne übernehmen wir Ihren Fall und stehen für Sie ein!

Folgende Sachschadensersatzansprüche kommen bei einem Verkehrsunfall regelmäßig in Betracht und bereiten Geschädigten erfahrungsgemäß erhebliche Probleme:

  • Reparaturkosten des Fahrzeugs oder alternativ eine fiktive Abrechnung auf Grundlage eines Schadengutachtens
  • Totalschadenfall – Berechnung des Wiederbeschaffungsaufwandes oder 130 %-Fall
  • Wertminderung des Fahrzeugs aufgrund der Beschaffenheit als „Unfallfahrzeug“
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigungen
  • Geltendmachung der berechtigten Unkostenpauschale
  • Kosten einer Fahrzeugabmeldung und Neuanmeldung
  • Abschleppkosten und Standgebühren

 

Haben Sie sich bei einem Verkehrsunfall außerdem verletzt, so kommen auch noch weitere Schadenersatzansprüche in Betracht, insbesondere:

  • Schmerzensgeld
  • Heilbehandlungskosten
  • Haushaltsführungsschäden
  • Lohnausfall und Erwerbseinbußen

 

Selbstverständlich sind die obliegen Aufzählungen nicht abschließend, sondern in jedem Einzelfall kann es zu weiteren spezifischen Schadenspositionen kommen. Lassen Sie uns Ihre Ansprüche prüfen und für Sie Geltendmachen!

Wir arbeiten sowohl mit Kfz-Sachverständigen als auch mit medizinischen Sachverständigen zusammen, so dass eine unkomplizierte und zeitnahe Schadenabwicklung gewährleistet ist.

Bitte beachten Sie außerdem, dass im Falle von Haftpflichtschäden der Schadenverursacher auch die Kosten unserer vorgerichtlichen Hinzuziehung und rechtsanwaltlichen Tätigkeit zu tragen hat, so dass Ihnen außergerichtlich nicht einmal Kosten durch uns entstehen. Hierzu können wir Sie gerne weiter informieren.

Bei Fahrzeugkäufen, sowohl bei Neufahrzeugen als auch bei Gebrauchtfahrzeugen kann es nach dem Kauf zu Problemen zwischen den Vertragspartnern kommen. Unsere Kanzlei vertritt dabei sowohl Verkäufer als auch Verkäufer und Händler von Fahrzeugen.

Wir kennen aufgrund unserer Erfahrung die typischen Szenarien und Argumentationen beider Seiten ganz genau.

 

Ihre Rechte sind unterschiedlich:

  • Nacherfüllung

Sie haben Anspruch auf Nacherfüllung, wenn ein mit Mängeln behaftetes Fahrzeug erworben wurde, ohne, dass die Mängel zuvor angegeben waren. Selten stehen Verkäufer für die Beseitigung der Mängel freiwillig ein.

  • Rücktritt vom Kaufvertrag

Sollte der Verkäufer auf ein berechtigtes Nacherfüllungsverlangen nicht oder nicht erfolgreich reagieren, so können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und erhalten den gezahlten Kaufpreis zurück.

  • Minderung

Alternativ zum Rücktritt kommt die Minderung des bezahlten Kaufpreises in Betracht, so dass Ihnen der berechtigte Ausgleich für das minderwertige Fahrzeug zukommt.

  • Schadensersatz

Sollte Ihnen aufgrund des Magerls am Fahrzeug ein Schaden entstanden sine, so können Sie auch diesen ersetzt verlangen.

 

Im Falle einer arglistigen Täuschung kommt zudem auch eine Anfechtung des abgeschlossenen Vertrages in Betracht.

Sollten Sie als Käufer oder Verkäufer von rechtlichen Problemen nach Abschluss eines Fahrzeugkaufvertrages betroffen sein, so lassen Sie sich von uns beraten und vertreten damit Ihre Rechte gewahrt bleiben!

Sie wurden wegen zu schnellem Fahrens geblitzt, haben möglicherweise den Mindestabstand nicht eingehalten oder vielleicht eine rote Ampel übersehen und nun droht Ihnen die Verhängung eines Bußgeldes oder der Bußgeldbescheid liegt Ihnen bereits vor? Dann drohen Ihnen eine Geldbuße, Punkte in Flensburgoder gar ein Fahrverbot – in jedem Fall ein Ärgernis. Umso ärgerlicher ist es, wenn ein Fehler durch die Behörde vorliegt, oder Sie vielleicht gar nicht selbst am Steuer saßen.

Das Bußgeldverfahren läuft in unterschiedlichen Phasen ab, die alle ihre jeweiligen Hürden haben. Daher ist es lohnend, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zurate zu ziehen, um die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides zu überprüfen. Denn Punkte in Flensburg oder Fahrverbote können durchaus schwerwiegende Konsequenzen haben, insbesondere, wenn Sie auf die Nutzung Ihrer Fahrerlaubnis beruflich oder privat angewiesen sind. Juristische Hilfe lohnt sich dabei auf jeden Fall.

Wir können Ihnen beispielsweise durch eine Prüfung des Bußgeldbescheids Arbeit ersparen, sollte dieser fehlerhaft sein.

Auch um Ihren Einspruch wirkungsvoll zu begründen und Sie verteidigen zu können, verschafft Ihnen unsere Unterstützung die besten Erfolgschancen. Dazu gehört vor allem die Einsicht in die Behördenakten zum Bußgeldverfahren, um Messfehler durch das Messgerät oder die Beamten aufzudecken. Ein Anwalt kann mehr mögliche Angriffspunkte in den Akten finden als ein ungeschultes Auge.

Sollte es am Ende sogar zur Hauptverhandlung vor Gericht kommen, ist juristische Unterstützung für ein Ergebnis in Ihrem Sinne unabdingbar.

Bitte beachten Sie, dass Sie nach Erhalt des Bußgeldbescheids nur 14 Tage Zeit haben, um Ihren Einspruch bei der Bußgeldstelle einzulegen. Behalten Sie dabei im Hinterkopf, dass Ihr Einspruchsschreiben einige Tage brauchen kann, bis es zugestellt ist. Zur Sicherheit sollten Sie das Schreiben „vorab per Fax” versenden, damit der Einspruch auf jeden Fall nachweisbar fristgerecht eintrifft.

Bitte denken Sie auch daran, dass viele Rechtschutzversicherungen die Kosten für die Verteidigung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten übernehmen, sollten Sie rechtsschutzversichert sein. Gerne stellen wir in diesen Fällen für Sie auch die Deckungsanfrage, so dass Sie sich nicht darum kümmern müssen.

Die Begehung von Verkehrsstraftaten betrifft einen wesentlichen Teil der strafrechtlichen Praxis. Kaum ein Untergebiet des Strafrechts betrifft so sehr die gesamte gesellschaftliche Breite wie das Verkehrsstrafrecht, insbesondere da es sich häufig um fahrlässige Begehungen handelt.

Wir stehen Ihnen beim Vorwurf einer Verkehrsstraftat engagiert und mit Erfahrung zur Seite.

 

Folgende Straftatbestände gehören zum Verkehrsstrafrecht im weiteren Sinne:

  • Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
  • Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315 c StGB
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315 b StGB
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) und fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) bei Verkehrsunfällen
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG

 

Gerade im Verkehrsstrafrecht kann über eine versierte Verteidigung in vielen Fällen, insbesondere bei Ersttätern, durch schriftliche Anträge und Stellungnahmen eine Einstellung des Verfahrens erreicht und eine Hauptverhandlung verhindert werden. Auch bei einer Einstellung gegen eine Auflage gelten Sie weiterhin als nicht vorbestraft.

Bei schwerwiegenderen Verstößen kann die Chance auf eine geringe Strafe vergrößert werden. Je nach Beweislage kann auch ein Freispruch in der Hauptverhandlung oder eine Einstellung bereits im Ermittlungsverfahren möglich sein.

 

Bitte denken Sie daran, dass viele Rechtschutzversicherungen die Kosten für die Verteidigung bei Verkehrsstrafsachen übernehmen, vor allem, wenn diese fahrlässig begangen wurden. Gerne stellen wir in diesen Fällen für Sie auch die Deckungsanfrage, so dass Sie sich diese Arbeit ersparen.

Durch unsere Anwälte können Sie sich bei sämtlichen Problemen rund um Ihren Führerschein – so bei einem drohenden Entzug der Fahrerlaubnis oder einem drohenden Fahrverbot, aber auch bei einer möglichen Beschlagnahme des Führerscheins vertreten lassen.

 

Wir bieten Ihnen einen schnellen Termin zur Erstberatung, indem wir Ihnen den besten Weg zur Vermeidung eines Fahrverbots, zum Erhalt oder zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis aufzeigen.

 

Im Vordergrund des Fahrerlaubnisrechts steht zudem häufig die MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung), die immer wieder in die Kritik geraten ist, weil sie die notwendige Transparenz und Fairness gegenüber dem Betroffenen in der gegenwärtigen Praxis vermissen lässt. Gerne beraten wir Sie auch zu diesem Thema.

 

Ihre Ansprechpartner in Sachen Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Björn Bilidt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwältin Kim Wohlgemuth