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Opferschutz
Sind Sie Opfer einer Straftat geworden? Dann stehen wir Ihnen bei!
Frau Rechtsanwältin Wohlgemuth vertritt strafrechtlich ausschließlich Mandanten, die Opfer von Straftaten geworden sind, Verteidigungen von Tätern werden von ihr nicht übernommen.
Das Strafrecht stellt häufig in erster Linie die Verteidigung der Täter und die Aufklärung und Ermittlung von Straftaten durch die Polizei und Staatsanwaltschaft in den Vordergrund. Dabei bleiben die Opferinteressen ohne anwaltliche Vertretung, etwa im Ermittlungsverfahren oder auch vor Gericht, auf der Strecke.
Aber sowohl Opfer von Straftaten als auch deren Angehörige haben besondere Rechte und können z.B. als Nebenkläger am Strafverfahren gegen den Angeklagten aktiv teilnehmen und Ansprüche geltend machen. Diese Interessen sind jedoch kaum ohne anwaltliche Vertretung durchsetzbar. Lassen Sie sich nicht auf die Rolle als Zeuge beschränken.
Ihre Rechte betreffen insbesondere folgende Themen:
- Nebenklage
- Schadensersatz
- Schmerzensgeld
- Gewaltschutz
- Opferentschädigungsrecht
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, wird sich ab diesen Zeitpunkt Ihr Leben verändert haben und Sie vor neue schwierige Herausforderungen stellen, aber Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen!
Bitte beachten Sie ferner Folgendes zu den Kosten der anwaltlichen Vertretung im Opferschutzrecht:
Insbesondere, wenn Sie, Ihr Kind oder ein anderer naher Angehöriger Opfer eines Verbrechens im Sexualbereich oder eines versuchten Tötungsdeliktes wurden oder ein Familienangehöriger getötet worden ist, sollten Sie wissen, dass wir Ihnen auf Kosten der Landeskasse als Nebenklägervertreter bereits im Ermittlungsverfahren beigeordnet werden können. Es entstehen damit keine Kosten für Sie, da diese von der Landeskasse getragen werden.
Viele Personen oder deren Partner verfügen über eine Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt häufig die Kosten der Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche. Oft werden auch Bausteine abgeschlossen, die Kosten für eine Vertretung im Rahmen der Nebenklage übernimmt. Dies können wir für Sie kostenlos anfragen.
Wer über ein nur geringes Einkommen verfügt, kann zudem in vielen Fällen einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Auch nach einem Antrag auf Prozesskostenhilfe entstehen im Falle einer Beiordnung keine weiteren Kosten für Sie und Sie werden von Beginn des Verfahrens an anwaltlich durch uns vertreten. Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe müssen jedoch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, zu denen wir Sie gerne beraten.
Kontaktieren Sie uns für ein Erstberatungsgespräch:
Telefon: 07732 – 8023456 | Email: info@rechtsanwaelte-radolfzell.de
Ihre Ansprechpartnerin in Sachen Opferschutz: