Mediation

Was ist Mediation?

Konflikte und Streit sind normal. Der Mediator unterstützt die Parteien dabei, konstruktive und nachhaltige Lösungen zu erarbeiten. Denn die Mediation ist ein Verfahren, dass den Parteien hilft, scheinbar verfahrene Konflikte eigenverantwortlich zu lösen. Sie gibt Ihnen die Sicherheit, das Ergebnis selbst mitzubestimmen und nur das zu vereinbaren, was für Sie als Partei als fair und zufriedenstellend empfunden wird. In einer Mediation wird es nie eine abschließende Vereinbarung geben, mit der eine Seite nicht zufrieden ist.

Wir bieten Ihnen einen Rahmen, der es ermöglicht, die Probleme anzusprechen und sorgen für konstruktive, respektvolle Arbeitsbedingungen. Zur Verfügung steht uns dazu eine Struktur, die sich schon vielfach bewährt hat.

Wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Mediation ist die Bereitschaft der Parteien, sich auf das Verfahren einzulassen und Vertrauen in diese Form des professionellen Konfliktmanagements zu haben.


Hilfreich dafür ist das Wissen, dass es in einer Mediation kein Ergebnis geben wird, dass nicht beide Parteien so wollen. Ein von den Parteien erarbeitete maßgeschneidertes Lösung jedoch kann ebenso rechtsverbindliche Wirkung entfalten, wie ein Gerichtsurteil.

Ist Mediation für Ihren Fall geeignet?

Wir laden Sie ein, in unserer Kanzlei ein kostenfreies, persönliches Informationsgespräch zum Thema Mediation in Anspruch zu nehmen. Dies kann eine gute Basis für die Entscheidung für oder gegen die Durchführung einer Mediation sein.

Eine Mediation kommt insbesondere in Betracht in den Bereichen

  • Trennung und Scheidung
  • Erbschaft
  • Nachbarschaft
  • Wirtschaft und Arbeit

Kontaktieren Sie uns für ein Erstberatungsgespräch

Telefon: 07732 – 8023456   |   Email: info@rechtsanwaelte-radolfzell.de

Ihre Ansprechpartnerin in Sachen Mediation Rechtsanwältin Kerstin Bilidt

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Ihr Ansprechpartner in Sachen Mediation Rechtsanwalt Björn Bilidt

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht