Erbrecht
Der Tod eines Familienmitglieds, nahen Angehörigen oder Freundes ist stets mit Schmerz und Abschied verbunden. Neben der Trauerarbeit warten auf Sie viele rechtliche Fragen, die möglichst zeitnah zu klären sind. So müssen Sie innerhalb von 6 Wochen seit Kenntnisnahme vom Versterben entscheiden, ob Sie die Erbschaft annehmen oder Ausschlagen. Um diese Entscheidung treffen zu können, ist in dieser sehr kurzen Zeit ein Nachlassverzeichnis anzufertigen, dass Ihnen Auskunft über die Nachlasswerte vermittelt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Abwicklung Ihrer Erbschaft bzw. Ausschlagung und kümmern uns um die rechtlichen Angelegenheiten, damit Sie ausreichend Zeit für Ihre Trauer finden.
Wurden Sie enterbt oder haben den Eindruck in einem Testament Übergangen worden zu sein? Gerne prüfen wir für Sie Ihren Pflichtteilsanspruch und zeigen Ihnen auf, welche Rechte Sie gegenüber den Erben haben. Hierfür überprüfen wir zunächst die Wirksamkeit der Enterbung und schauen uns bei deren Bestand mit Ihnen gemeinsam an, wie hoch Ihr Pflichtteilsanspruch ist und wem gegenüber Sie diesen geltend zu machen haben.
Das Erbrecht beschäftigt sich neben den rechtlichen Fragen nach dem Versterben immer auch mit der Vorsorgeplanung. Wir unterstützen Sie gerne Testamente, Erbverträge und sonstige letztwillige Verfügungen sowie Vorsorge- und Generalvollmachten so zu gestalten, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen im Fall von Erkrankungen oder Tod rechtlich durchgesetzt werden . Teil unserer Testamentsberatung ist dabei stets die Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte und insbesondere die Ausnutzung steuerlicher Freibeträge im Erbrecht.
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Ihr Ansprechpartner in Sachen Erbrecht Rechtsanwalt Robert Leidel
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Erbrecht