Beratung und Gestaltung von Eheverträgen

Sich darüber Gedanken zu machen, wie man für den Fall des Scheiterns der Ehe finanziell auseinandergeht, mögen einige weiterhin als unromantisch einschätzen und damit kategorisch ablehnen. Ob man damit für sich persönlich die beste Vorsorge betreibt, wenn es doch zu einer Trennung kommt, ist allerdings fraglich.

Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung hat statistisch erhoben, dass Ehen in den ersten Jahren nach der Heirat einem besonders hohen Scheidungsrisiko unterliegen. Am häufigsten werden Ehen nach 5-9 Jahren geschieden.  Weiterhin ist zusätzlich ein Trend zur Verschiebung der Eheschließungen in ein immer höheres Alter zu erkennen

Auch für den Fall, dass die Ehe durch den Tod eines Ehegatten beendet wird, wirken sich die gesetzlichen Scheidungsfolgen aus. Das bedeutet, dass es etliche Gründe dafür geben kann, einen Ehevertrag zu schließen. Hier nur einige relevante Konstellationen:

  • Es sind bereits vor Eheschließung Vermögenswerte vorhanden, die in die Ehe eingebracht werden und geschützt werden sollen oder es gibt große Einkommensunterschiede
  • Ein Ehepartner ist Unternehmer oder Freiberufler und will die Existenz seiner Selbständigkeit schützen
  • Ein Partner bringt bereits Kinder in die Ehe ein, die im Erbfall nicht weniger erhalten sollen, als der neue Ehepartner
  • ein Ehepartner plant, für die Erziehung der Kinder sein berufliches Vorankommen zurückzustellen und möchte dies finanziell kompensiert wissen
  • finanziell unabhängige Doppelverdiener wollen beim Auseinandergehen keine gegenseitigen Ansprüche haben

Die Lebensformen der Eheleute sind wahnsinnig vielfältig- ohne Ehevertrag müssen sich aber alle gleichermaßen in das Korsett der gesetzlichen Regelungen zu den Trennungs- und Scheidungsfolgen pressen lassen. 

Es lohnt sich deswegen, Ihre ganz individuelle Lebenssituation genau zu betrachten und abzuwägen, ob die gesetzlichen Regelungen passend und ausreichend sind, oder ob an der ein oder anderen Stelle nachjustiert werden sollte. 

Die bereits getroffenen Absprachen reduzieren das Streitpotential, man gewinnt durch einen Ehevertrag eine gewisse Planungssicherheit und kann sich in einer virulenten Trennungsphase mit all den anderen Dingen befassen, die dann ebenfalls wichtig sind. 

Ein Ehevertrag muss im Übrigen nicht bereits vor der Eheschließung erstellt und beurkundet werden. Zu jeder Zeit auch nach der Heirat können Sie tätig werden. Deswegen ist es natürlich auch ratsam, einmal geschlossene Eheverträge von Zeit zu Zeit nochmals anzupassen, wenn sich das Leben anders entwickelt, als man ursprünglich geplant hatte.