Sie wurden wegen zu schnellem Fahrens geblitzt, haben möglicherweise den Mindestabstand nicht eingehalten oder vielleicht eine rote Ampel übersehen und nun droht Ihnen die Verhängung eines Bußgeldes oder der Bußgeldbescheid liegt Ihnen bereits vor? Dann drohen Ihnen eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot – in jedem Fall ein Ärgernis. Umso ärgerlicher ist es, wenn ein Fehler durch die Behörde vorliegt, oder Sie vielleicht gar nicht selbst am Steuer saßen.
Das Bußgeldverfahren läuft in unterschiedlichen Phasen ab, die alle ihre jeweiligen Hürden haben. Daher ist es lohnend, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zurate zu ziehen, um die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides zu überprüfen. Denn Punkte in Flensburg oder Fahrverbote können durchaus schwerwiegende Konsequenzen haben, insbesondere, wenn Sie auf die Nutzung Ihrer Fahrerlaubnis beruflich oder privat angewiesen sind. Juristische Hilfe lohnt sich dabei auf jeden Fall.
Wir können Ihnen beispielsweise durch eine Prüfung des Bußgeldbescheids Arbeit ersparen, sollte dieser fehlerhaft sein.
Auch um Ihren Einspruch wirkungsvoll zu begründen und Sie verteidigen zu können, verschafft Ihnen unsere Unterstützung die besten Erfolgschancen. Dazu gehört vor allem die Einsicht in die Behördenakten zum Bußgeldverfahren, um Messfehler durch das Messgerät oder die Beamten aufzudecken. Ein Anwalt kann mehr mögliche Angriffspunkte in den Akten finden als ein ungeschultes Auge.
Sollte es am Ende sogar zur Hauptverhandlung vor Gericht kommen, ist juristische Unterstützung für ein Ergebnis in Ihrem Sinne unabdingbar.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach Erhalt des Bußgeldbescheids nur 14 Tage Zeit haben, um Ihren Einspruch bei der Bußgeldstelle einzulegen. Behalten Sie dabei im Hinterkopf, dass Ihr Einspruchsschreiben einige Tage brauchen kann, bis es zugestellt ist. Zur Sicherheit sollten Sie das Schreiben „vorab per Fax” versenden, damit der Einspruch auf jeden Fall nachweisbar fristgerecht eintrifft.
Bitte denken Sie auch daran, dass viele Rechtschutzversicherungen die Kosten für die Verteidigung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten übernehmen, sollten Sie rechtsschutzversichert sein. Gerne stellen wir in diesen Fällen für Sie auch die Deckungsanfrage, so dass Sie sich nicht darum kümmern müssen.