Fachanwalt für Erbrecht

Wir gratulieren unserem Kollegen Robert Leidel zur Verleihung des Fachanwaltstitels im Erbrecht. Für die Erlangung des Fachanwalts für Erbrecht hat Rechtsanwalt Leidel besondere theoretische Kenntnisse im Bereich Erbrecht nachweisen müssen sowie den Nachweis von umfangreicher Praxiserfahrung bei der Bearbeitung von Erbrechtsfällen. Durch die jährliche Fortbildungspflicht wird zudem sichergestellt, dass die Kompetenzen im Erbrecht erhalten bleiben.

Neben Erbrecht beraten wir Sie gerne auch in weiteren Rechtsgebieten. Unser vollständiges Leistungsangebot finden Sie hier.