Derzeit werden Unternehmen und Unternehmer mit eigener Website – unabhängig von ihrer Größe oder Umsatzstärke – von einigen Berliner Anwaltskanzleien wegen angeblicher Datenschutzverstöße durch die Weitergabe von IP-Adressen bei der Nutzung von google Fonts abgemahnt.
Was sind google Fonts?
Einfach gesagt bietet google mit google Fonts einen Service an, bei dem die Schriftarten einer Website direkt vom google Server geladen werden, damit diese beim Aufruf der Website immer gleich angezeigt werden.
Wieso wird dies abgemahnt?
Die Rechtsanwaltskanzleien behaupten in der Regel eine Privatperson oder eine Interessengemeinschaft zu vertreten, die Ihre Website besucht haben wollen. Dabei wird die IP-Adresse der aufrufenden Person an google übermittelt, um vom google Server die Schriftart (Font) zu laden. Da die IP Adresse des Websitenbsuchers laut BGH zu dessen persönlichen Daten gehört, unterfällt auch die IP-Adresse dem Schutz personenbezogener Daten nach der DSGVO.
Haben Sie nun im Rahmen Ihrer Cookie-Richtlinie und Datenschutzbestimmung den Besucher Ihrer Website nicht auf diesen Umstand hingewiesen und dessen Einwilligung z.B. über den Cookie-Banner eingeholt, könnte ein Verstoß gegen die DSGVO bestehen. Genau diesen Umstand mahnen die entsprechenden Kanzleien derzeit ab.
Was kann ich tun, um mich und meine Website zu schützen?
Ihre Datenschutzerklärung, Ihre Cookie-Richtlinie und Ihr Cookie Banner sollten auf dem neusten Stand sein und entsprechende Hinweise auf die Verwendung von google Fonts haben, sofern Ihre Website diese einsetzt. Gerne beraten wir Sie hierzu.
Was kann ich tun, wenn ich abgemahnt wurde?
Zahlen Sie bitte zunächst nicht, sondern lassen Sie die Abmahnung und Ihre Website durch einen geeigneten Fachanwalt für IT-Recht überprüfen. Häufig stellt sich heraus, dass die Abmahnungen unberechtigt sind und der geltend gemachte Forderungsanspruch nicht besteht. Gerne helfen wir Ihnen in dieser Angelegenheit schnell und unbürokratisch weiter!