Reisegepäck- / Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung dient zur Absicherung von Schäden, die durch einen Reiserücktritt oder -abbruch der versicherten Person, insbesondere wegen Krankheit entstehen. Die Versicherung bezahlt im Versicherungsfall die Kosten, die durch den Reiserücktritt entstanden sind.

Wenn der Reiserücktrittsversicherer nicht bezahlt, liegt das regelmäßig daran, dass er das Vorliegen einer Erkrankung bestreitet. Auch fechten die Versicherungen immer wieder den Versicherungsvertrag wegen vorgeblich falscher Erklärungen der Versicherungsnehmer an oder bezweifeln, dass die Erkrankung nicht bereits vor Vertragsschluss bekannt war. In einem solchen Fall lohnt es sich häufig die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen und erforderlichenfalls gegen die ablehnende Entscheidung des Versicherers vorzugehen.

Wir teilen Ihnen zeitnah mit, ob sich ein weiteres Vorgehen für Sie lohnen wird.