Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handels- und Gesellschaftsrecht verbindet zwei Rechtsgebiete, die sich beide mit unternehmensrechtlichen Fragestellungen beschäftigen. Aus unserer Erfahrung und Spezialisierung im Unternehmensrecht heraus beraten wir Sie daher in beiden Rechtsgebieten zu allen Fragestellung rund um Ihr Unternehmen. Dabei begleiten wir Sie mit Ihrem Unternehmen partnerschaftlich auf Augenhöhe und stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Verfügung.

Wir beraten Sie gerne zur Gründung von Personenhandelsgesellschaften (u.a. OHG, KG, GbR) und Kapitalgesellschaften (u.a. UG, GmbH, AG, GmbH & Co. KG) und wählen mit Ihnen gemeinsam die passende Form für Ihr Unternehmen aus. Dabei begleiten wir Sie beim Gründungsprozess, erstellen Ihren Gesellschaftsvertrag und Koordinieren die Gründung ggf. mit dem Notar. Während dieser Phase stehen wir Ihnen stets als Ansprechpartner für alle Fragen zu Ihrem neuen Unternehmen zur Verfügung. Daran anknüpfend begleiten wir Sie nach der Gründung bei der Erstellung individuell für Sie und Ihr Unternehmen passender Dokumente und Verträge wie z.B. AGB und Auftragsdokumente für die Durchführung Ihrer Geschäfte.

Sollten Sie bereits Unternehmer sein und Ihr Unternehmen beenden wollen, beraten wir Sie zur Durchführung der Unternehmensliquidation, bei der Auswahl der richtigen Liquidatoren bis hin zur Beendigung des Unternehmens. 

Sie wollen ein Unternehmen kaufen oder verkaufen? Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Beratung im Bereich M&A zur Verfügung und gestalten für Sie die entsprechenden Kaufverträge. Dabei begleiten wir Sie von der ersten Überlegung bis zum fertigen Kaufvertragsschluss. Wir unterstützen Sie bei der Durchführung von Due Dillengences, bei der Verhandlung mit dem Vertragspartner*in und dem Abschluss von Absichtserklärung (LOI) und Vorverträgen. Bei der Kaufvertragsausgestaltung richten wir uns ganz nach Ihren Bedürfnissen und gestalten sowohl Asset als auch Share Deals. 

Einen großen Aspekt des Gesellschaftsrechts stellt das Themenfeld der Umstrukturierung und Umwandlung von Unternehmen dar. In diesem Segment beraten wir Sie gerne zur Frage, wie Ihr Unternehmen umstrukturiert werden kann, um rechtliche und steuerrechtliche Vorteile zu realisieren. Ebenso helfen wir Ihnen Unternehmensteile auszugliedern, zu verkaufen oder in neue Gesellschaftsformen zu überführen.

Jedes Unternehmen benötigt einen Geschäftsführer, der das Unternehmen nach außen vertritt und innerhalb des Unternehmens die Leitung übernimmt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl eines passenden Geschäftsführers und erstellen mit Ihnen gemeinsam einen Geschäftsführerdienstvertrag, der das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers mit Ihrem Unternehmen regelt. Sind Sie Gesellschafter-Geschäftsführer? Dann haben wir stets ein besonderes Augenmerk auf die Frage der Sozialversicherungspflicht. Hier prüfen wir u.a. ob Ihr Unternehmen für Sie Sozialversicherungspflichtig wird und führen ggf. ein Statusfeststellungsverfahren für Sie durch.

Eine rechtzeitige und gezielte Nachfolgeplanung erspart Ihnen als Unternehmer Sorgen und verhindert bei Ihren Erben hohe Erbschaftssteuern, die das Unternehmen belasten. Wir beraten Sie bei der Gestaltung Ihres Testaments und der  Unternehmer-Vorsorgevollmachten sowie der rechtzeitigen Übertragung von Unternehmensteilen auf die nächste Generation. Durch unsere Beratungskompetenz im Erbrecht wie auch Gesellschaftsrecht finden wir die für Sie und Ihr Unternehmen passende Lösung.

Im Bereich Handelsrecht beraten wir Sie u.a. gerne zum Recht des Handelsvertreters, zur Prokura und Handlungsvollmacht, zum Hadelsmarkler, zur Firma und allgemein zu Fragen des Kaufmanns. Darüber hinaus beraten wir Sie zu Fragen des Bilanzrechts, zur Buchhaltung und zu Handelsbräuchen.

Gerne vertreten wir Sie zudem  bei allen gerichtlichen Streitigkeiten im Handels- und Gesellschaftsrecht. Dank Kompetenz und Erfahrung leiten wir Sie durch Ihr Verfahren und geben Ihnen klare Empfehlungen für ein erfolgreiches Vorgehen.

Start-Up-Unternehmen

Sie haben  Start-Up-Unternehmen oder möchten ein solches gründen? Dann haben Sie in der Regel einen erhöhten Rechtsberatungsbedarf! Denn gerade am Anfang ist es äußerst relevant, dass z.B. die geplante Gesellschaftsform zu Ihrer Unternehmensidee und -struktur passt, dass Sie sich ausreichend absichern und Ihre Unternehmensidee aufgrund rechtlicher Probleme nicht bereits vor dem Start scheitert.

Gerne unterstützen wir Sie als Start-Up-Unternehmer*innen bei allen rechtlichen Themen und stehen Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite. Vereinbaren Sie für ein erstes Kennenlernen eine Erstberatung und informieren Sie sich über unsere Start-Up-Tarife. 

Kontaktieren Sie uns für ein Erstberatungsgespräch

Telefon: 07732 – 8023456   |   Email: info@rechtsanwaelte-radolfzell.de

Ihr Ansprechpartner in Sachen Handels- und Gesellschaftsrecht:

 Rechtsanwalt Robert Leidel

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für IT-Recht

Fachanwalt für Erbrecht

Unser kompetenter Kooperationspartner beim Thema Steuern