Versicherungsrecht

Wir vertreten sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer in allen Bereichen des Versicherungsrechts. Das Verhältnis zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer bildet den Kern des Versicherungsrechts. Das Versicherungsrecht umfasst dabei grundsätzlich sämtliche Versicherungszweige, beispielsweise die private Kranken-, Lebens- oder Unfallversicherung, genauso wie die private Haftpflicht-, Hausrat- oder auch die Gebäudeversicherung.


Das Versicherungsrecht beschäftigt sich zudem mit sämtlichen Fragestellungen rund um den Versicherungsvertrag. Angefangen vom Vertragsschluss über die Frage, ob dem Versicherungsnehmer beispielsweise ein Widerrufsrecht zusteht oder aber auch welche Angaben bei Vertragsschluss gemacht werden müssen und was die Folge von falschen Ansprüchen sein kann, über die Rechte und Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bei Eintritt des Versicherungsfalles bis hin zur Kündigung des Vertrages im Schadensfall.


Bei Versicherungen geht es zumeist um die Absicherung von finanziellen Risiken. Nach einem Versicherungsfall hat die zeitnahe Zahlung der Entschädigungssumme durch den Versicherer häufig existentielle Bedeutung für die Versicherungsnehmer. Jedoch sind die Versicherer nicht immer zu einer – unverzüglichen – Zahlung der Entschädigungssumme bereit. Wir beraten Sie gerne in allen versicherungsrechtlichen Fragestellungen und übernehmen die außergerichtliche Regulierung des Versicherungsfalls für Sie. Gerne setzen wir Ihre Ansprüche erforderlichenfalls auch gerichtlich gegen den Versicherer durch.

Wie schnell hat man versehentlich das teure Handy eines Bekannten fallen gelassen oder ein Rempler im Sport führt zu einer Verletzung eines Mitspielers.

Die Privathaftpflichtversicherung bietet ihren Versicherten Versicherungsschutz gegen Forderungen Dritter aufgrund einer Verletzung des Eigentums oder der Gesundheit. So zumindest die Theorie. In manchen Fällen bezahlt die Haftpflicht den Schaden aber entweder nicht komplett, verzögert die Bearbeitung oder wirft Ihnen gar Vertragspflichtverletzungen vor.

Bei derartigen Problemen sollten Sie sich an uns wenden.

In machen Fällen kann eine Unachtsamkeit im Alltag sogar den finanziellen Ruin bedeuten. Beschädigt man einen wertvollen Gegenstand oder verursacht man als Fußgänger oder Fahrradfahrer im Straßenverkehr einen Unfall, kann das die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Wenn man dann nicht versichert ist, haftet man für den verursachten Schaden mit dem gesamten Vermögen und ein Leben lang. Grundsätzlich sollte daher jeder eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, damit diese im Fall der Fälle für den Schaden aufkommt.

Doch besonders bei hohen Beträgen lehnen die Versicherer es häufig ab, zu zahlen, kürzen die Leistung unberechtigt oder verzögern die Zahlung. Im Streit zwischen den Versicherten und dem Privathaftpflichtversicherer steht oftmals das Vorliegen eines Versicherungsfalls. Der Privathaftpflichtversicherer wirft den Versicherungsnehmern auch regelmäßig ein grob fahrlässiges Handeln vor oder bestreitet die Schadenshöhe.

Häufig gibt es gute Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen den Privathaftpflichtversicherer, da inzwischen eine als versichertenfreundlich zu bewertende Rechtsprechung existiert.

Gerne prüfen wir auch in Ihrem Fall die Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen Ihren Privathaftpflichtversicherer.

Die Kaskoversicherung bietet ihren Versicherten Versicherungsschutz für das versicherte Fahrzeug gegen dessen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. Im Gegensatz zur verpflichtenden Kfz- Haftpflichtversicherung, welche Sach- und Personenschäden Fremder abdeckt, bietet die Kaskoversicherung Versicherungsschutz für das eigene Fahrzeug. Die Kaskoversicherung kann als Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.

Nach der Schadensmeldung tritt die Fälligkeit der Versicherungsleistung ein mit Abschluss der Feststellungen des Versicherers zum Leistungsgrund und zum Leistungsumfang.

Der Versicherer ist allerdings verpflichtet, alles in seiner Macht stehende zu tun, um die Feststellung des Schadens zu beschleunigen und Bedenken hinsichtlich der Deckungspflicht auszuräumen, sodass entsprechend zügig die Regulierung des gemeldeten Schadens durchgeführt werden kann.

Für den Fall einer Ablehnung der Schadensregulierung lohnt es sich genau zu prüfen, ob der Versicherer hierzu tatsächlich berechtigt ist. Ein Vorgehen gegen den Versicherer ist oftmals erfolgversprechend.

Die Reiserücktrittsversicherung dient zur Absicherung von Schäden, die durch einen Reiserücktritt oder -abbruch der versicherten Person, insbesondere wegen Krankheit entstehen. Die Versicherung bezahlt im Versicherungsfall die Kosten, die durch den Reiserücktritt entstanden sind.

Wenn der Reiserücktrittsversicherer nicht bezahlt, liegt das regelmäßig daran, dass er das Vorliegen einer Erkrankung bestreitet. Auch fechten die Versicherungen immer wieder den Versicherungsvertrag wegen vorgeblich falscher Erklärungen der Versicherungsnehmer an oder bezweifeln, dass die Erkrankung nicht bereits vor Vertragsschluss bekannt war. In einem solchen Fall lohnt es sich häufig die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen und erforderlichenfalls gegen die ablehnende Entscheidung des Versicherers vorzugehen.

Wir teilen Ihnen zeitnah mit, ob sich ein weiteres Vorgehen für Sie lohnen wird.

Haben Sie als Geschädigte(r) einen Unfall erlitten, ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für alle Ihnen entstehenden Schäden eintrittspflichtig. Ihnen können hierbei beispielsweise Ansprüche auf Schadensersatz für Ihr beschädigtes Fahrzeug, auf Schmerzensgeld, Ersatz von Mietwagen- und Abschleppkosten, Ersatz des Haushaltsführungsschadens und Übernahme der Rechtsanwaltskosten zustehen.

Allerdings ist die Durchsetzung der Ansprüche häufig problematisch. Wie dies oftmals im Versicherungsrecht der Fall ist, stellen Sie für den Versicherer des Unfallverursachers einen erheblichen Kostenfaktor dar, weshalb die Versicherer häufig versuchen, die Kosten möglichst gering zu halten und Ihnen eigentlich zustehende Rechte und Ansprüche kürzen oder sogar gänzlich verwehren.

Geschädigte eines Verkehrsunfalles benötigen daher zumeist von Beginn an verkehrsversicherungsrechtlichen Beistand, um sicherzustellen, dass sie Recht bekommen.

Wir übernehmen für Sie

  • Unfallregulierung mit dem Versicherer
  • Unfällen mit Eigen- und/oder Fremdverschulden
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
  • Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen
  • Geltendmachung von Nutzungsausfall- und Verdienstausfallschäden
  • Geltendmachung von Haushaltsführungsschäden

Die Kosten unserer Tätigkeit übernimmt der Unfallgegner, sofern die Schuldfrage geklärt ist.

Die Hausratversicherung bietet ihren Versicherten Versicherungsschutz für das versicherte Inventar gegen dessen Beschädigung oder Zerstörung aufgrund von Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus.

Wer Eigentümer eines Gebäudes oder einer sonstigen Immobilie ist, sollte grundsätzlich zusätzlich eine sog. Gebäudeversicherung abschließen. Die Gebäudeversicherung ist eine Sachversicherung, welche üblicherweise für Wohngebäude abgeschlossen wird. Soll der Versicherungsschutz etwa auch gewerblich oder freiberuflich genutzte Gebäude(-teile) umfassen, muss dies häufig bei Abschluss des Versicherungsvertrages separat berücksichtigt werden. Zu den im Rahmen einer Gebäudeversicherung versicherten Risiken gehören regelmäßig Schäden durch Sturm, Hagel, Brand und/oder Leitungswasser. Die einzelnen Bestandteile der Gebäudeversicherung können oftmals individuell zusammengestellt werden. Es können jedoch auch weitere sog. Elementarschäden abgesichert werden, wie beispielsweise Überspannungsschäden, Überschwemmungen, Lawinen, Erdbeben, Starkregen oder sogar Vulkanausbrüche. Es empfiehlt sich daher genau anhand der individuellen Umstände (z.B. der konkreten Lage des Gebäudes) zu prüfen, welche Bestandteile der eigene Gebäudeversicherungsvertrag bestenfalls umfassen sollte, damit dieser den optimalen individuellen Versicherungsschutz bietet.

Bei Vorliegen eines Versicherungsfalles entstehen für den Versicherer regelmäßig hohe Kosten, welche die Versicherer in vielen Fällen durch Kürzungen der Regulierungssumme oder gar die vollumfängliche Regulierungsablehnung niedrig zu halten versuchen.

Sollten Sie von einer solchen Entscheidung des Versicherers betroffen sein, lohnt sich in jedem Fall eine Prüfung des Versicherungsvertrages auf bestehende Ansprüche, da ein entsprechendes Vorgehen gegen den jeweiligen Versicherer – insbesondere im Hinblick auf  die hohen Schadenssummen – ratsam sein kann.

Wir übernehmen die Prüfung der Versicherungsbedingungen und setzen Ihr Recht außergerichtlich oder gerichtlich durch.

Streit und Missverständnisse gibt es in allen Lebenslagen. In vielen Situationen muss man sogar zum Anwalt oder vor Gericht gehen, wenn man zu seinem guten Recht kommen möchte und trägt dafür auch das volle finanzielle Risiko. Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man diesen Situationen gelassener entgegensehen, da sie eine finanzielle Unterstützung gewährleistet.

Eine Rechtsschutzversicherung hilft beispielsweise bei:

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Mietrechtsstreit
  • Durchsetzung von Schadenersatzforderungen
  • Steuerrechtlichen Angelegenheiten vor Gericht
  • Streitigkeiten im Arbeitsrecht
  • Verkehrsunfällen

Der Rechtsschutzversicherer trägt bei bestehendem Versicherungsschutz etwa eigene Rechtsanwaltskosten, Gerichts- und Sachverständigenkosten sowie gegnerische Rechtsanwaltskosten.

Die Rechtsschutzversicherung kann mit verschiedenen Leistungsbausteinen individuell gestaltet werden, die der persönlichen Lebenssituation entsprechen.

Wir übernehmen grundsätzlich in allen von unserer Kanzlei bearbeiteten Fällen die Anfrage bezüglich der Kostenübernahme bei Ihrem Rechtsschutzversicherer sowie die gesamte Abwicklung der Regulierung der bei der Bearbeitung Ihres Falles anfallenden Kosten mit dem Versicherer.

Gerne überprüfen wir jedoch auch für Sie, ob eine etwaige Deckungsablehnung durch Ihren Rechtsschutzversicherer ihre Berechtigung hat.

Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit, entweder im Haushalt oder beim Sport. Ein schwerer Unfall zieht zumeist anhaltende gesundheitliche oder finanzielle Folgen nach sich: Es können einmalige oder dauerhafte finanzielle Belastungen entstehen. Hier greift die private Unfallversicherung.

Diese springt ein, wenn ein Unfall dauerhafte geistige oder körperliche Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die Unfallversicherung. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz der privaten in der Regel rund um die Uhr und weltweit. Die gesetzliche Absicherung hingegen gilt nur bei der Arbeit oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz.

Mit einer privaten Unfallversicherung sollte eigentlich für den Fall der Fälle eine einmalige Invaliditätsleistung oder eine monatliche Rente als Ausgleich für dauerhafte Beeinträchtigungen zur Verfügung stehen. Und dennoch verweigern die Versicherer oftmals die Zahlung.

Neben den gesundheitlichen Belastungen ist ein Streit mit der Versicherung um Leistungen eine zusätzliche Zumutung. Wenn Ihnen berechtigte Leistungen verweigert werden, sollten Sie sich schnellstmöglich einen Anwalt für Versicherungsrecht an Ihre Seite holen, um Ihr Recht für Sie durchzusetzen. Nehmen Sie in diesem Fall gerne Kontakt mit uns auf. Wir setzen uns für Ihre Belange ein und machen Ihre Ansprüche außergerichtlich und erforderlichenfalls auch gerichtlich gegen den jeweiligen Versicherer geltend.

Grundsätzlich benötigt jeder eine Krankenversicherung. Diese kann oftmals auch bei einem privaten Versicherer abgeschlossen werden und soll die Heilbehandlungskosten im Krankheitsfall abdecken. Auch eine Krankenzusatzversicherung kann sinnvoll sein, da diese Kosten abdeckt, die im Umfang der regulären (auch gesetzlichen) Krankenversicherung nicht enthalten sind, wie beispielsweise Kosten für teure Zahnbehandlungen oder gar Zahnersatz oder auch Kostenerstattungen für Sehhilfen. 

Wie gut eine Krankenversicherung oder eine separat abgeschlossene Krankenzusatzversicherung tatsächlich ist, das zeigt sich oft erst dann, wenn man sie am dringendsten braucht. Sie sollen im Krankheitsfall eintreten und die Kosten der erforderlichen Behandlung tragen. Doch was tun, wenn eine teure Behandlung oder Operation kurzfristig ansteht und die private Krankenversicherung sich weigert, die Kosten zu übernehmen? Aus der eigenen Tasche bezahlen kann nicht jeder und auf medizinische Betreuung zu verzichten, geht zu Lasten der eigenen Gesundheit.

Nehmen Sie bei Problemen mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Krankenzusatzversicherung Kontakt zu uns auf. Wir prüfen die Rechtslage für Sie und geben Ihnen zügig eine fundierte rechtliche Einschätzung. Wir scheuen erforderlichenfalls weder die direkte Auseinandersetzung mit dem Versicherer noch ein gerichtliches Klageverfahren, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Ein Unfall passiert oder eine schwere Krankheit tritt ein und plötzlich geht im Beruf gar nichts mehr. Wie gut, wenn man dann mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert ist. Diese hat grundsätzlich den Zweck krankheitsbedingten den Ausfall von Lohn und Gehalt zu kompensieren und bezahlt bei Eintritt des Versicherungsfalles eine sog. Invaliditätsleistung.

Doch was passiert, wenn die Versicherung nicht zahlen will? Oder wenn sich nach dem Leistungsantrag nichts tut und so Woche für Woche ins Land zieht? Dann ist es wichtig einen Fachmann zur Seite zu haben, der einem zu seinem Recht verhilft. Eigentlich aber auch schon vorher. Denn bereits mit Antragstellung kann man Vieles falsch machen, was zu einer Leistungsablehnung führen kann. Wir stehen Ihnen hierbei kompetent zur Seite – beim Leistungsantrag genauso wie bei Leistungsablehnung oder Leistungseinstellung. So sorgen wir dafür, dass Sie möglichst schnell für sich wissen, dass es auch nach einer Berufsunfähigkeit für Sie weitergeht.

Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung, die die wirtschaftlichen Risiken aus der Unsicherheit der Lebensdauer der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Sie dient dazu Risiken wie Tod oder Invalidität abzusichern oder dient der privaten Altersvorsorge. Der Versicherungsfall ist das Erleben eines bestimmten Zeitpunkts (Erlebensfall) oder der Tod des Versicherten während der Versicherungsdauer (Todesfall). 

Lebensversicherungen sind Personenversicherungen, da das versicherte Risiko in der Person liegt. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Im Allgemeinen werden Lebensversicherungen als Summenversicherung abgeschlossen. Die Versicherungsleistung wird im Versicherungsfall als Geldleistung erbracht. Die Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schadens spielt dabei keine Rolle. Doch oftmals verweigern die Versicherer die Zahlung. 

Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche gegen den Versicherer, wenn dieser die Zahlung verweigert.

Je größer ein Tier, desto schwerer der Schaden, den es verursachen kann. Wenn sich Hunde von der Leine reißen oder Pferde beim Ausritt scheuen, kann das zu erheblichen Sach- und Personenschäden führen, für die Sie als Tierhalter grundsätzlich in vollem Umfang aufkommen müssen. Daher ist es ratsam eine entsprechende Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese übernimmt die durch Ihr Tier verursachten Personen- und Sachschäden. Sollte die Tierhalterhaftpflichtversicherung im Schadensfall jedoch vor die Schadensregulierung verweigern, weil etwa Fristen versäumt, Deckungssummen überschritten oder gegen Bedingungen verstoßen worden ist, kann man schnell unter finanziellen Druck geraten.


In diesem Fall stehen wir Ihnen kompetent mit Rat und Tat zur Seite. Wir prüfen, ob der durch Ihr Tier verursachte Schaden von der Haftpflichtversicherung abgedeckt ist oder die Leistungsablehnung zu Unrecht erfolgte. Wir verhelfen Ihnen zur professionellen Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.

Kontaktieren Sie uns für ein Erstberatungsgespräch

Telefon: 07732 – 8023456   |   Email: info@rechtsanwaelte-radolfzell.de

Ihre Ansprechpartnerin in Sachen Versicherungsrecht Rechtsanwältin Kim Wohlgemuth