Die Kaskoversicherung bietet ihren Versicherten Versicherungsschutz für das versicherte Fahrzeug gegen dessen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. Im Gegensatz zur verpflichtenden Kfz- Haftpflichtversicherung, welche Sach- und Personenschäden Fremder abdeckt, bietet die Kaskoversicherung Versicherungsschutz für das eigene Fahrzeug. Die Kaskoversicherung kann als Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.
Nach der Schadensmeldung tritt die Fälligkeit der Versicherungsleistung ein mit Abschluss der Feststellungen des Versicherers zum Leistungsgrund und zum Leistungsumfang.
Der Versicherer ist allerdings verpflichtet, alles in seiner Macht stehende zu tun, um die Feststellung des Schadens zu beschleunigen und Bedenken hinsichtlich der Deckungspflicht auszuräumen, sodass entsprechend zügig die Regulierung des gemeldeten Schadens durchgeführt werden kann.
Für den Fall einer Ablehnung der Schadensregulierung lohnt es sich genau zu prüfen, ob der Versicherer hierzu tatsächlich berechtigt ist. Ein Vorgehen gegen den Versicherer ist oftmals erfolgversprechend.