Hausrat- / Gebäudeversicherung

Die Hausratversicherung bietet ihren Versicherten Versicherungsschutz für das versicherte Inventar gegen dessen Beschädigung oder Zerstörung aufgrund von Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus.

Wer Eigentümer eines Gebäudes oder einer sonstigen Immobilie ist, sollte grundsätzlich zusätzlich eine sog. Gebäudeversicherung abschließen. Die Gebäudeversicherung ist eine Sachversicherung, welche üblicherweise für Wohngebäude abgeschlossen wird. Soll der Versicherungsschutz etwa auch gewerblich oder freiberuflich genutzte Gebäude(-teile) umfassen, muss dies häufig bei Abschluss des Versicherungsvertrages separat berücksichtigt werden. Zu den im Rahmen einer Gebäudeversicherung versicherten Risiken gehören regelmäßig Schäden durch Sturm, Hagel, Brand und/oder Leitungswasser. Die einzelnen Bestandteile der Gebäudeversicherung können oftmals individuell zusammengestellt werden. Es können jedoch auch weitere sog. Elementarschäden abgesichert werden, wie beispielsweise Überspannungsschäden, Überschwemmungen, Lawinen, Erdbeben, Starkregen oder sogar Vulkanausbrüche. Es empfiehlt sich daher genau anhand der individuellen Umstände (z.B. der konkreten Lage des Gebäudes) zu prüfen, welche Bestandteile der eigene Gebäudeversicherungsvertrag bestenfalls umfassen sollte, damit dieser den optimalen individuellen Versicherungsschutz bietet.

Bei Vorliegen eines Versicherungsfalles entstehen für den Versicherer regelmäßig hohe Kosten, welche die Versicherer in vielen Fällen durch Kürzungen der Regulierungssumme oder gar die vollumfängliche Regulierungsablehnung niedrig zu halten versuchen.

Sollten Sie von einer solchen Entscheidung des Versicherers betroffen sein, lohnt sich in jedem Fall eine Prüfung des Versicherungsvertrages auf bestehende Ansprüche, da ein entsprechendes Vorgehen gegen den jeweiligen Versicherer – insbesondere im Hinblick auf  die hohen Schadenssummen – ratsam sein kann.

Wir übernehmen die Prüfung der Versicherungsbedingungen und setzen Ihr Recht außergerichtlich oder gerichtlich durch.