Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung, die die wirtschaftlichen Risiken aus der Unsicherheit der Lebensdauer der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Sie dient dazu Risiken wie Tod oder Invalidität abzusichern oder dient der privaten Altersvorsorge. Der Versicherungsfall ist das Erleben eines bestimmten Zeitpunkts (Erlebensfall) oder der Tod des Versicherten während der Versicherungsdauer (Todesfall). 

Lebensversicherungen sind Personenversicherungen, da das versicherte Risiko in der Person liegt. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Im Allgemeinen werden Lebensversicherungen als Summenversicherung abgeschlossen. Die Versicherungsleistung wird im Versicherungsfall als Geldleistung erbracht. Die Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schadens spielt dabei keine Rolle. Doch oftmals verweigern die Versicherer die Zahlung. 

Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche gegen den Versicherer, wenn dieser die Zahlung verweigert.

Gerne beraten wir Sie umfangreich und kompetent zu allen versicherungsrechtlichen Themen. Kontaktieren Sie uns direkt für eine Erstberatung unter 07732-8023456 oder per E-Mail an info@rechtsanwaelte-radolfzell.de.