Privathaftpflichtversicherung

Wie schnell hat man versehentlich das teure Handy eines Bekannten fallen gelassen oder ein Rempler im Sport führt zu einer Verletzung eines Mitspielers.

Die Privathaftpflichtversicherung bietet ihren Versicherten Versicherungsschutz gegen Forderungen Dritter aufgrund einer Verletzung des Eigentums oder der Gesundheit. So zumindest die Theorie. In manchen Fällen bezahlt die Haftpflicht den Schaden aber entweder nicht komplett, verzögert die Bearbeitung oder wirft Ihnen gar Vertragspflichtverletzungen vor.

Bei derartigen Problemen sollten Sie sich an uns wenden.

In machen Fällen kann eine Unachtsamkeit im Alltag sogar den finanziellen Ruin bedeuten. Beschädigt man einen wertvollen Gegenstand oder verursacht man als Fußgänger oder Fahrradfahrer im Straßenverkehr einen Unfall, kann das die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Wenn man dann nicht versichert ist, haftet man für den verursachten Schaden mit dem gesamten Vermögen und ein Leben lang. Grundsätzlich sollte daher jeder eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, damit diese im Fall der Fälle für den Schaden aufkommt.

Doch besonders bei hohen Beträgen lehnen die Versicherer es häufig ab, zu zahlen, kürzen die Leistung unberechtigt oder verzögern die Zahlung. Im Streit zwischen den Versicherten und dem Privathaftpflichtversicherer steht oftmals das Vorliegen eines Versicherungsfalls. Der Privathaftpflichtversicherer wirft den Versicherungsnehmern auch regelmäßig ein grob fahrlässiges Handeln vor oder bestreitet die Schadenshöhe.

Häufig gibt es gute Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen den Privathaftpflichtversicherer, da inzwischen eine als versichertenfreundlich zu bewertende Rechtsprechung existiert.

Gerne prüfen wir auch in Ihrem Fall die Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen Ihren Privathaftpflichtversicherer.