Jugendstrafrecht

Werden Jugendliche (14 bis 17 Jahre) oder Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) einer Straftat beschuldigt, sind im Strafverfahren besondere Vorschriften anzuwenden. Insbesondere soll durch Anwendung des Jugendstrafrechts sichergestellt werden, dass die Strafe auf einen jungen Täter vor allem erzieherische Wirkung entfaltet. Dieser Erziehungsgedanke soll auch verhindern, dass junge Menschen durch geringfügige strafbare Fehltritte diskriminiert und in ihrer weiteren Entwicklung gehindert werden.

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