Fahrzeugkauf von Neu- und Gebrauchtwagen

Bei Fahrzeugkäufen, sowohl bei Neufahrzeugen als auch bei Gebrauchtfahrzeugen kann es nach dem Kauf zu Problemen zwischen den Vertragspartnern kommen. Unsere Kanzlei vertritt dabei sowohl Verkäufer als auch Verkäufer und Händler von Fahrzeugen.

Wir kennen aufgrund unserer Erfahrung die typischen Szenarien und Argumentationen beider Seiten ganz genau.

 

Ihre Rechte sind unterschiedlich:

  • Nacherfüllung

Sie haben Anspruch auf Nacherfüllung, wenn ein mit Mängeln behaftetes Fahrzeug erworben wurde, ohne, dass die Mängel zuvor angegeben waren. Selten stehen Verkäufer für die Beseitigung der Mängel freiwillig ein.

  • Rücktritt vom Kaufvertrag

Sollte der Verkäufer auf ein berechtigtes Nacherfüllungsverlangen nicht oder nicht erfolgreich reagieren, so können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und erhalten den gezahlten Kaufpreis zurück.

  • Minderung

Alternativ zum Rücktritt kommt die Minderung des bezahlten Kaufpreises in Betracht, so dass Ihnen der berechtigte Ausgleich für das minderwertige Fahrzeug zukommt.

  • Schadensersatz

Sollte Ihnen aufgrund des Magerls am Fahrzeug ein Schaden entstanden sine, so können Sie auch diesen ersetzt verlangen.

Im Falle einer arglistigen Täuschung kommt zudem auch eine Anfechtung des abgeschlossenen Vertrages in Betracht.

Sollten Sie als Käufer oder Verkäufer von rechtlichen Problemen nach Abschluss eines Fahrzeugkaufvertrages betroffen sein, so lassen Sie sich von uns beraten und vertreten damit Ihre Rechte gewahrt bleiben!