Nach Verkehrsunfällen sind Geschädigte mit der Abwicklung eines Schadenfalls häufig und verständlicherweise überfordert, zumal die gegnerischen Haftpflichtversicherer nichts verschenken werden und damit oftmals nicht dasjenige regulieren werden, was den Geschädigten nach einem Schadeneintritt eigentlich zusteht. Verschenken Sie Ihre Schadensersatzansprüche nicht. Gerne übernehmen wir Ihren Fall und stehen für Sie ein!
Folgende Sachschadensersatzansprüche kommen bei einem Verkehrsunfall regelmäßig in Betracht und bereiten Geschädigten erfahrungsgemäß erhebliche Probleme:
- Reparaturkosten des Fahrzeugs oder alternativ eine fiktive Abrechnung auf Grundlage eines Schadengutachtens
- Totalschadenfall – Berechnung des Wiederbeschaffungsaufwandes oder 130 %-Fall
- Wertminderung des Fahrzeugs aufgrund der Beschaffenheit als „Unfallfahrzeug“
- Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigungen
- Geltendmachung der berechtigten Unkostenpauschale
- Kosten einer Fahrzeugabmeldung und Neuanmeldung
- Abschleppkosten und Standgebühren
Haben Sie sich bei einem Verkehrsunfall außerdem verletzt, so kommen auch noch weitere Schadenersatzansprüche in Betracht, insbesondere:
- Schmerzensgeld
- Heilbehandlungskosten
- Haushaltsführungsschäden
- Lohnausfall und Erwerbseinbußen
Selbstverständlich sind die obliegen Aufzählungen nicht abschließend, sondern in jedem Einzelfall kann es zu weiteren spezifischen Schadenspositionen kommen. Lassen Sie uns Ihre Ansprüche prüfen und für Sie Geltendmachen!
Wir arbeiten sowohl mit Kfz-Sachverständigen als auch mit medizinischen Sachverständigen zusammen, so dass eine unkomplizierte und zeitnahe Schadenabwicklung gewährleistet ist.
Bitte beachten Sie außerdem, dass im Falle von Haftpflichtschäden der Schadenverursacher auch die Kosten unserer vorgerichtlichen Hinzuziehung und rechtsanwaltlichen Tätigkeit zu tragen hat, so dass Ihnen außergerichtlich nicht einmal Kosten durch uns entstehen. Hierzu können wir Sie gerne weiter informieren.