Haftsachen

Sind Sie, ein Verwandter oder Jemand der Ihnen nahesteht verhaftet worden?

Schalten Sie uns sofort ein! Wir helfen! Durch ein direktes Agieren können möglicherweise die Weichen „neu“ gestellt und grundsätzlich erreicht werden, dass der Beschuldigte von der Haft verschont wird bzw. direkt professionelle anwaltliche Unterstützung erhält.

Wir besorgen uns die Ermittlungsakte und vertreten Sie bei Terminen vor dem Ermittlungsrichter. Sollten Erfolgsaussichten bestehen, werden wir für Sie eine Haftprüfung ermöglichen oder eine Haftbeschwerde einlegen.

Sie müssen grundsätzlich spätestens 24 Stunden nach Ihrer Verhaftung einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Treffen Sie grundsätzlich keine Aussage ohne Ihren Anwalt. Der Rechtsanwalt informiert Sie über Ihre Rechte und baut die Verteidigung auf.

Engagierte und effektive Strafverteidigung beginnt möglichst früh und führt in der Regel zu einem deutlich besseren Ergebnis. Lassen Sie sich sofort durch einen spezialisierten Anwalt im Strafrecht vertreten. Wir stehen Ihnen hierbei gerne zur Verfügung.