Haben Sie als Geschädigte(r) einen Unfall erlitten, ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für alle Ihnen entstehenden Schäden eintrittspflichtig. Ihnen können hierbei beispielsweise Ansprüche auf Schadensersatz für Ihr beschädigtes Fahrzeug, auf Schmerzensgeld, Ersatz von Mietwagen- und Abschleppkosten, Ersatz des Haushaltsführungsschadens und Übernahme der Rechtsanwaltskosten zustehen.
Allerdings ist die Durchsetzung der Ansprüche häufig problematisch. Wie dies oftmals im Versicherungsrecht der Fall ist, stellen Sie für den Versicherer des Unfallverursachers einen erheblichen Kostenfaktor dar, weshalb die Versicherer häufig versuchen, die Kosten möglichst gering zu halten und Ihnen eigentlich zustehende Rechte und Ansprüche kürzen oder sogar gänzlich verwehren.
Geschädigte eines Verkehrsunfalles benötigen daher zumeist von Beginn an verkehrsversicherungsrechtlichen Beistand, um sicherzustellen, dass sie Recht bekommen.
- Wir übernehmen für Sie
- Unfallregulierung mit dem Versicherer
- Unfällen mit Eigen- und/oder Fremdverschulden
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
- Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen
- Geltendmachung von Nutzungsausfall- und Verdienstausfallschäden
- Geltendmachung von Haushaltsführungsschäden
Die Kosten unserer Tätigkeit übernimmt der Unfallgegner, sofern die Schuldfrage geklärt ist.