Private Unfallversicherung

Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit, entweder im Haushalt oder beim Sport. Ein schwerer Unfall zieht zumeist anhaltende gesundheitliche oder finanzielle Folgen nach sich: Es können einmalige oder dauerhafte finanzielle Belastungen entstehen. Hier greift die private Unfallversicherung.

Diese springt ein, wenn ein Unfall dauerhafte geistige oder körperliche Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die Unfallversicherung. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz der privaten in der Regel rund um die Uhr und weltweit. Die gesetzliche Absicherung hingegen gilt nur bei der Arbeit oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz.

Mit einer privaten Unfallversicherung sollte eigentlich für den Fall der Fälle eine einmalige Invaliditätsleistung oder eine monatliche Rente als Ausgleich für dauerhafte Beeinträchtigungen zur Verfügung stehen. Und dennoch verweigern die Versicherer oftmals die Zahlung.

Neben den gesundheitlichen Belastungen ist ein Streit mit der Versicherung um Leistungen eine zusätzliche Zumutung. Wenn Ihnen berechtigte Leistungen verweigert werden, sollten Sie sich schnellstmöglich einen Anwalt für Versicherungsrecht an Ihre Seite holen, um Ihr Recht für Sie durchzusetzen. Nehmen Sie in diesem Fall gerne Kontakt mit uns auf. Wir setzen uns für Ihre Belange ein und machen Ihre Ansprüche außergerichtlich und erforderlichenfalls auch gerichtlich gegen den jeweiligen Versicherer geltend.

Gerne beraten wir Sie umfangreich und kompetent zu allen versicherungsrechtlichen Themen. Kontaktieren Sie uns direkt für eine Erstberatung unter 07732-8023456 oder per E-Mail an info@rechtsanwaelte-radolfzell.de.