Je größer ein Tier, desto schwerer der Schaden, den es verursachen kann. Wenn sich Hunde von der Leine reißen oder Pferde beim Ausritt scheuen, kann das zu erheblichen Sach- und Personenschäden führen, für die Sie als Tierhalter grundsätzlich in vollem Umfang aufkommen müssen. Daher ist es ratsam eine entsprechende Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese übernimmt die durch Ihr Tier verursachten Personen- und Sachschäden. Sollte die Tierhalterhaftpflichtversicherung im Schadensfall jedoch vor die Schadensregulierung verweigern, weil etwa Fristen versäumt, Deckungssummen überschritten oder gegen Bedingungen verstoßen worden ist, kann man schnell unter finanziellen Druck geraten.
In diesem Fall stehen wir Ihnen kompetent mit Rat und Tat zur Seite. Wir prüfen, ob der durch Ihr Tier verursachte Schaden von der Haftpflichtversicherung abgedeckt ist oder die Leistungsablehnung zu Unrecht erfolgte. Wir verhelfen Ihnen zur professionellen Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.
Gerne beraten wir Sie umfangreich und kompetent zu allen versicherungsrechtlichen Themen. Kontaktieren Sie uns direkt für eine Erstberatung unter 07732-8023456 oder per E-Mail an info@rechtsanwaelte-radolfzell.de.