PRÄMIENSPARVERTRÄGE

Prämiensparverträge waren in den 90iger Jahren bis zum Anfang der 2000er Jahre ein beliebtes Mittel der Geldanlage. Sie wurden als sicher und zuverlässig insbesondere durch Sparkassen verkauft und boten gleichzeitig durch die vertraglich vereinbarte Kündigungsoption eine gewisse Flexibilität für Sie als Anleger.

Viele der früheren Prämiensparverträge sind bereits ausgelaufen oder laufen in naher Zukunft aus. Eine Fortführung des Vertrages wird von den Sparkassen in aller Regel abgelehnt, da das Produkt in der aktuellen Zinslage für die Banken unwirtschaftlich geworden ist. Damit erhalten Sie zum Ende der Laufzeit den eingezahlten Sparbetrag, die Prämie sowie die vereinbarten Zinsen von Ihrer Bank ausbezahlt. Der Ihnen überwiesene Betrag ist dabei häufig zu niedrig! Viele Prämiensparverträge waren in der Vergangenheit nur mit sehr rudimentären Klauseln zur Berechnung des jährlichen Zinses ausgestattet. So ist es üblich bei Prämiensparverträgen, dass die Verzinsung variabel gestaltet ist. Laut einem aktuellen Urteil des BGH vom 06.10.2021 muss für Sie als Verbraucher erkennbar sein, anhand welcher Parameter sich die variable Zins berechnet. Genau hier liegt in der Regel das Problem der Verträge, da die Banken von einem niedrigeren Zinssatz ausgehen, als erlaubt.

Genre prüfen wir für Sie im Rahmen einer Erstberatung, ob die Ihnen ausbezahlten Beträge durch Ihre Bank richtig berechnet wurden und helfen Ihnen bei der Geltendmachung Ihres Zinsanspruchs.

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