Betäubungsmittelstrafrecht

Betäubungsmittel (kurz: BtM) sind aus unserer Gesellschaft kaum mehr wegzudenken, obwohl der Erwerb, Besitz und das Handeltreiben unter Strafe stehen. Trotz steigender gesellschaftlicher Akzeptanz vor allem von „weichen Drogen“ wie z.B. Cannabis sind die Strafen zumindest für eine nicht geringe Menge teilweise empfindlich. Auch kommt unter Umständen ein Entzug der Fahrerlaubnis in Betracht.

Die Straftaten im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sind in den §§ 29 ff. BtMG geregelt. Unter Strafe gestellt sind nach dem Grundtatbestand in § 29 BtMG vor allem:

  • Erwerb und Verschaffen in sonstiger Weise
  • Besitz
  • Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
  • Herstellung und Anbau von Betäubungsmitteln

Unter das Betäubungsmittelgesetz fallen Drogen aller Art, insbesondere:

  • Cannabis, Marihuana, Haschisch
  • Amphetamin und seine Derivate (Ecstasy etc.)
  • Kokain und Crack
  • Methamphetamin
  • Heroin

 

Die Höhe der Strafandrohung hängt im Betäubungsmittelstrafrecht zum Einen von der Menge ab, auf die sich die Straftat bezieht, zum Anderen von den Umständen der Tat. Wird lediglich der Grundtatbestand des § 29 Abs. 1 BtMG erfüllt, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe.

Werden die Straftaten darüber hinaus gewerbsmäßig nach § 29 Abs. 3 BtMG begangen, bezieht sich der Handel auf eine nicht geringe Menge von Betäubungsmitteln (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) oder werden sie Minderjährigen überlassen (§ 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG), beträgt die gesetzliche Mindeststrafe ein Jahr. Mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter 2 Jahren – eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung ist dann nicht mehr möglich – muss jedoch in Fällen des § 30 Abs. 1 BtMG gerechnet werden: Insbesondere dann, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt oder durch sein Handeln leichtfertig der Tod einer anderen Person verursacht.

Sollte Ihnen ein Verstoß gegen das BtMG vorgeworfen werden, sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht mit Ihrer Verteidigung beauftragen, um sicherzustellen, dass eine ordentliche Verteidigung gewährleistet ist.